Ambulant Betreutes Wohnen – Aufsuchende Assistenz
ABW Ostler – Sozialpädagogische Fachbegleitung
ABW Ostler unterstützt erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen dabei, ihr Leben im vertrauten Umfeld möglichst selbstständig und selbstbestimmt zu gestalten. Dabei stehen Ihre persönlichen Ziele, Wünsche und Ihr individueller Unterstützungsbedarf im Mittelpunkt. Unsere Fachkräfte begleiten Sie im Allgäu, in Schwaben und im westlichen Oberbayern.
Ambulant betreutes Wohnen
So unterstützt ABW Ostler Sie konkret
Ambulant Betreutes Wohnen verbindet ein selbstbestimmtes Leben im eigenen Zuhause mit individuell abgestimmter sozialpädagogischer Fachbegleitung und qualifizierter Assistenz. Die Fachkräfte von ABW Ostler begleiten Sie in den Lebensbereichen, in denen Sie Unterstützung benötigen.
Dazu gehören der Umgang mit den Auswirkungen einer psychischen Erkrankung oder einer Behinderung, die Strukturierung des Alltags, Behördenangelegenheiten, gesundheitliche Anliegen, der Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte sowie die Verwirklichung persönlicher Ziele.
Gemeinsam stärken wir vorhandene Fähigkeiten, entwickeln praktische Lösungswege und fördern Stabilität, Selbstständigkeit und soziale Teilhabe. Art und Umfang der Unterstützung richten sich nach Ihren persönlichen Zielen, Ihrem individuellen Unterstützungsbedarf und der bewilligten Leistung.
Ihre Vorteile mit ABW Ostler
Sie bestimmen selbst, wo und vor allem
wie Sie wohnen möchten. Dabei haben Sie
die volle Kontrolle über alle Aspekte Ihrer
Wohnsituation.
Wir helfen Ihnen beim Erhalt und Verbesserung
Ihrer Selbstständigkeit. Dabei unterstützen
wir Sie, Ihre Unabhängigkeit weiter zu stärken
und dauerhaft zu festigen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer eigenverantwortlichen
Tagesgestaltung und -strukturierung. Dabei fördern
wir Ihre Fähigkeit, den Alltag selbstbestimmt zu
planen und zu organisieren.
Unser qualifiziertes Fachpersonal steht Ihnen
bei Krisen- und Konfliktsituationen kompetent
zur Seite. In herausfordernden Momenten bieten
wir Ihnen verlässliche Unterstützung.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau und Erhalt
von sozialen Kontakten und Bindungen. Dabei
helfen wir Ihnen, stabile und nachhaltige
Beziehungen zu pflegen und auszubauen.
Nach Möglichkeit steht Ihnen eine feste Bezugsperson zur Seite, die Ihre Situation und Ihre persönlichen Ziele kennt.
Ihre Lebensqualität im Fokus
Unser Ziel: Ihre Lebensqualität durch individuelle und verlässliche Betreuung im Rahmen der aufsuchenden Assistenz zu fördern.
Die Begleitung erfolgt persönlich, alltagsnah und zu vereinbarten Terminen. Sie ist darauf ausgerichtet, vorhandene Fähigkeiten zu stärken und Selbstständigkeit zu erhalten oder weiterzuentwickeln. Gemeinsam erarbeiten wir praktikable Lösungen, die Sie im Alltag zunehmend eigenständig umsetzen können.
Nach Möglichkeit werden Sie durch eine feste Bezugsperson begleitet. Dadurch kann eine verlässliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen. Bei Bedarf stehen Ihnen ergänzend weitere qualifizierte Fachkräfte aus dem Team zur Verfügung, sodass die vereinbarte Unterstützung auch bei einer vorübergehenden Abwesenheit Ihrer Bezugsperson verlässlich fortgeführt werden kann.
Auf Ihren Wunsch und mit Ihrem Einverständnis können Angehörige sowie weitere beteiligte Stellen in die Abstimmung einbezogen werden. So lassen sich Zuständigkeiten klären, Unterstützungsangebote sinnvoll koordinieren und Angehörige bei Bedarf entlasten. Welche Personen beteiligt und welche Informationen weitergegeben werden, wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt.
Wer hat Anspruch auf
Ambulant Betreutes Wohnen?
Ambulant Betreutes Wohnen richtet sich an volljährige Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen, die aufgrund ihrer persönlichen Situation Unterstützung für eine möglichst selbstbestimmte Lebensführung und soziale Teilhabe benötigen.
Die Unterstützung kann sowohl für Menschen infrage kommen, die bereits in einer eigenen Wohnung leben, als auch für Personen, die aus einer betreuten Wohnform heraus selbstständiger leben möchten. Entscheidend sind der individuelle Unterstützungsbedarf und die gesetzlichen Voraussetzungen.
Ob die Voraussetzungen für Leistungen der Eingliederungshilfe erfüllt sind und ein Anspruch besteht, prüft und entscheidet der zuständige Träger der Eingliederungshilfe im jeweiligen Einzelfall.
Ihr Weg zu ABW Ostler
aufnehmen
Nehmen Sie über unser Kontaktformular oder telefonisch Kontakt zu uns auf. In einem ersten Gespräch klären wir Ihr Anliegen und Ihren Unterstützungsbedarf.
Wir informieren Sie über die Voraussetzungen, die Finanzierung und die nächsten Schritte beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
Nach Bewilligung der Leistung und gemeinsamer Abstimmung beginnen wir mit der individuell auf Sie ausgerichteten Unterstützung.
Was bedeutet
Aufsuchende Assistenz
Aufsuchende Assistenz bezeichnet eine personenzentrierte Unterstützung, die im eigenen Zuhause und im persönlichen Lebensumfeld erbracht wird. Im Bezirk Schwaben wird sie als weiterentwickelte Nachfolge des bisherigen Ambulant Betreuten Wohnens umgesetzt.
„Aufsuchend“ bedeutet, dass die Fachkräfte zu vereinbarten Terminen zu Ihnen kommen und die Unterstützung dort erfolgt, wo sie für Ihre selbstständige Lebensführung benötigt wird. Die konkreten Inhalte richten sich nach Ihren persönlichen Zielen, Ihrem individuell ermittelten Unterstützungsbedarf und der bewilligten Leistung.
Ambulant Betreutes Wohnen in Ihrer Region
ABW Ostler bietet Ambulant Betreutes Wohnen und Aufsuchende Assistenz in Ihrem vertrauten Lebensumfeld. Unsere Fachkräfte unterstützen Sie in Ihrem eigenen Zuhause und begleiten Sie individuell im Alltag.
Unser Betreuungsgebiet umfasst unter anderem Kaufbeuren, Kempten, Augsburg, Memmingen, Landsberg am Lech und Weilheim sowie weitere umliegende Städte und Gemeinden. Ob eine Betreuung durch ABW Ostler an Ihrem Wohnort möglich ist, klären wir gerne persönlich mit Ihnen.
Wer übernimmt die Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen?
Die Kosten für die Unterstützung durch ABW Ostler können im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen werden. Rechtlich handelt es sich dabei insbesondere um Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX als Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach § 113 SGB IX.
Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, der individuelle Unterstützungsbedarf ermittelt und die beantragte Leistung bewilligt wurde. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden und ob ein Beitrag aus Einkommen zu leisten oder Vermögen einzusetzen ist, entscheidet der zuständige Träger der Eingliederungshilfe im jeweiligen Einzelfall.
Alternativ können Sie die Unterstützung durch ABW Ostler – sofern dies im Einzelfall möglich ist – auch auf eigene Kosten in Anspruch nehmen. Über den möglichen Leistungsumfang, die entstehenden Kosten und die weiteren Schritte informieren wir Sie gerne persönlich.
-
Was ist Ambulant Betreutes Wohnen?
Ambulant Betreutes Wohnen unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen dabei, möglichst selbstbestimmt im eigenen Zuhause zu leben. Die sozialpädagogische Fachbegleitung und qualifizierte Assistenz richten sich nach den persönlichen Zielen, dem individuellen Unterstützungsbedarf und der bewilligten Leistung.
-
Was bedeutet Aufsuchende Assistenz?
Aufsuchende Assistenz bedeutet, dass die Unterstützung im eigenen Zuhause und im persönlichen Lebensumfeld stattfindet. Die Fachkräfte von ABW Ostler kommen zu vereinbarten Terminen zu Ihnen und unterstützen Sie bei einer möglichst selbstständigen Lebensführung.
-
Für wen ist Ambulant Betreutes Wohnen geeignet?
Ambulant Betreutes Wohnen kommt für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder seelischen, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen infrage, die Unterstützung bei ihrer selbstbestimmten Lebensführung und sozialen Teilhabe benötigen. Entscheidend sind der individuelle Unterstützungsbedarf und die gesetzlichen Voraussetzungen.
-
Wer übernimmt die Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen?
Die Kosten können im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt und die Leistung bewilligt wurde. Ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden, wird im jeweiligen Einzelfall entschieden.
-
Wie beginnt die Betreuung bei ABW Ostler?
Nach der Kontaktaufnahme klären wir in einem ersten Gespräch Ihr Anliegen, Ihren Unterstützungsbedarf und die nächsten Schritte. Nach Bewilligung der Leistung und gemeinsamer Abstimmung kann die individuell ausgerichtete Unterstützung beginnen.
-
In welchen Regionen ist ABW Ostler tätig?
ABW Ostler ist im Allgäu, in Schwaben und im westlichen Oberbayern tätig, unter anderem in Kaufbeuren, Kempten, Augsburg, Memmingen, Landsberg am Lech und Weilheim sowie in umliegenden Städten und Gemeinden. Ob eine Betreuung an Ihrem Wohnort möglich ist, prüfen wir gerne persönlich.
Die Vorbereitung des Erstgesprächs in der Eingliederungshilfe Ein Erstgespräch im Kontext der Aufsuchenden Assistenz bei ABW Ostler ist weit mehr
Wege zur autonomen Lebensführung bei psychischer Erkrankung Die Bewältigung des täglichen Lebens stellt für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen oft eine
Der Ablauf der Hilfeplanung in der Eingliederungshilfe Die Bewältigung einer psychischen Erkrankung im häuslichen Umfeld erfordert oft mehr als nur



