Ambulant Betreutes Wohnen: Kosten und Finanzierung
Welche Kosten entstehen und wo bekommen Sie Hilfe?
Inhaltsverzeichnis zu den Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen
- Wie hoch sind die Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen?
- Ambulant Betreutes Wohnen: Ist eine Kostenübernahme durch den überörtlichen Sozialhilfeträger möglich?
- Wie erfolgt die Berechnung der eigenen Einkommensgrenze?
- Von welcher Stelle wird Ambulant Betreutes Wohnen bezahlt?
- Wie hoch ist die Eigenbeteiligung bei den Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen?
- Ist eine eigene Wohnung erforderlich?
- Ist eine Kostenbeteiligung durch die Angehörigen erforderlich?
- Wie umfangreich ist Ambulant Betreutes Wohnen?
- Gibt es eine Beratungsstelle, an die ich mich wenden kann?
- Servicezeiten der Beratungsstelle Bezirk Schwaben
- Wer trägt die Kosten der aufsuchenden Assistenz?
- Wir begleiten Sie im Antragsverfahren
- Häufige Fragen zur Finanzierung
Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen aufgrund einer seelischen Erkrankung, geistigen und/oder körperlichen Behinderung im Alltag auf professionelle Unterstützung angewiesen, ist Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) eine Möglichkeit, Ihre Eigenständigkeit im gewohnten heimischen Umfeld beizubehalten. Das heißt, dass wir Sie bei alltäglichen Aufgaben begleiten und Ihnen helfen, Sie aber in Ihrem Zuhause weiterleben können – ganz im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe. Betreutes Wohnen sorgt dafür, dass Betroffene weiterhin ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben abseits von Aufenthalten in stationären Einrichtungen führen können. Hierbei möchten Sie sicherlich die wichtige Frage der anfallenden Kosten und einer möglichen Förderung geklärt wissen. Aus diesem Grund klären wir Sie hier genau darüber auf und informieren Sie darüber, was Sie erwartet.
Wie hoch sind die Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen?
Die durch Ambulant Betreutes Wohnen anfallenden Kosten sind abhängig von dem Umfang, den Sie in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund müssen wir Sie und Ihren Bedarf kennenlernen, um detaillierte Angaben machen zu können. Hierfür stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite und informieren Sie in einem persönlichen Gespräch transparent und freundlich über mögliche Kosten und den Ablauf des Gesamtplanverfahrens.
ABW Ostler unterstützt Sie beispielsweise bei:
- Tagesstrukturierung
- Wohnungssuche
- Haushaltsführung
- Arbeitsplatzsuche
- Einkäufen
- Freizeitgestaltung
- Wer trägt die Kosten der aufsuchenden Assistenz?
- Wir begleiten Sie im Antragsverfahren
- Häufige Fragen zur Finanzierung
- Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten
- Entwicklung von Strategien zur Rückfallprophylaxe
- Erlernen von Stressbewältigungsstrategien
- Gesundheitsvorsorge
- Krankheitsbewältigung
- Wer trägt die Kosten der aufsuchenden Assistenz?
- Wir begleiten Sie im Antragsverfahren
- Häufige Fragen zur Finanzierung
Wir arbeiten auf Wunsch eng mit Ihren Angehörigen zusammen
Vielleicht möchten Sie Ihre Familie in die Betreuung miteinbinden? Auch in diesem Fall stimmen wir uns eng mit Ihnen ab und besprechen genau, was Sie sich von uns erhoffen.
Ambulant Betreutes Wohnen: Ist eine Kostenübernahme durch den überörtlichen Sozialhilfeträger möglich?
Sie müssen in der Regel die Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen nicht selbst übernehmen, sondern können eine Kostenübernahme durch den überörtlichen Sozialhilfeträger beantragen. Die Sozialhilfeträger kommen immer dann für die Kosten auf, wenn alle Voraussetzungen durch den Betreuungsdienstleister erfüllt werden und Sie diese aus eigener finanzieller Kraft nicht tragen können.
Beantragen Sie die Kostenübernahme durch einen Sozialhilfeträger, erfolgt zunächst immer eine individuelle Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Hier wird genau geprüft, ob Ihr Einkommen oder aber auch vorhandenes Vermögen die gültigen Freigrenzen übersteigt. In Abhängigkeit von der individuellen wirtschaftlichen Situation ist entweder eine vollständige oder auch nur anteilige Kostenübernahme möglich.
Die Bundesregierung hat mit dem neuen BTHG, dem Bundesteilhabegesetz, zudem die Einkommens- und Vermögensbeiträge noch einmal deutlich erhöht. Entscheidend für die Einschätzung ist immer, wie hoch das Einkommen im Vorjahr war. Dabei werden teilweise auch Zuschläge berücksichtigt, die für Kinder und Lebenspartner berechnet werden.
Wie erfolgt die Berechnung der eigenen Einkommensgrenze?
Entscheidend ist zunächst, um welche Einkommensart es sich handelt. Bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen gilt eine Grenze von 85 Prozent. Bei nicht-sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten von 75 Prozent. Renten werden mit 60 Prozent zur Berechnung herangezogen. Das Einkommen wird immer der individuellen Bezugsgröße pro Jahr zugrunde gelegt. Die Bundesregierung legt diese Grenze fest.
Den sogenannten Angehörigen-Unterhalt gibt es seit dem 1. Januar 2020 nicht mehr. Demnach müssen sich weder Kinder noch Eltern an den Kosten beteiligen, die für Ambulant Betreutes Wohnen anfallen. Bis auf wenige Ausnahmen bei sehr gut verdienenden Kindern oder Eltern entfällt damit die Zahlungspflicht fast vollständig.
Von welcher Stelle wird Ambulant Betreutes Wohnen bezahlt?
In der Regel bezahlt der Träger der Eingliederungshilfe die Kosten, die durch Ambulant Betreutes Wohnen aufkommen. Die Kostenübernahme ist Teil der im Sozialgesetzbuch 9 verankerten Eingliederungshilfe. Generell wird aber eine mögliche Beteiligung an den Kosten immer individuell geprüft. Hier spielen unter Berücksichtigung der gültigen Freibeträge Einkommen und Vermögen eine Rolle.
Wer trägt die Kosten der aufsuchenden Assistenz?
Die Finanzierung erfolgt im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. In unserem Versorgungsgebiet, das sich von Kempten über Memmingen und Kaufbeuren bis nach Augsburg erstreckt, ist in der Regel der Bezirk Schwaben als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Dieser übernimmt die Kosten der sozialpsychiatrischen Fachleistung, sofern die leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Entscheidend ist die Unterscheidung der Leistungsbereiche: Der Kostenträger übernimmt die Fachleistungen der Eingliederungshilfe – die sozialpsychiatrische Begleitung zur Förderung von Autonomie, Stabilität und Teilhabe. Kosten der Unterkunft wie Miete und Heizung sowie laufende Lebenshaltungskosten verbleiben grundsätzlich in Ihrer Eigenverantwortung und werden gegebenenfalls von anderen Stellen übernommen, etwa dem Jobcenter oder im Rahmen der Grundsicherung. In Einzelfällen kann auch der Träger der Eingliederungshilfe Leistungen für Unterkunftskosten gewähren.
Wie hoch ist die Eigenbeteiligung bei den Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen?
Seit Januar 2020 ist eine Eigenbeteiligung an den Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen generell nur erforderlich, wenn Ihr Bruttoeinkommen pro Monat eine gewisse Grenze übersteigt.
Gleichzeitig steht Ihnen ein genau festgelegter Freibetrag beim Vermögen zu. Erst wenn Sie ein höheres Vermögen besitzen, muss dieses für die Eigenbeteiligung eingesetzt werden. Ausgenommen davon ist das Eigenheim, das Sie selbst bewohnen. Es wird bei der Vermögensberechnung nicht zur Hand genommen.
Ist eine eigene Wohnung erforderlich?
Um die Kostenübernahme zu erhalten, benötigen Sie i. d. R eine eigene Wohnung. Ausnahmen gibt es nur, wenn Sie beispielsweise noch bei Ihren Eltern wohnen, der Auszug aber bereits geplant ist.
Ist eine Kostenbeteiligung durch die Angehörigen erforderlich?
Weder Ihre Eltern noch andere Angehörige müssen sich an den Kosten für Ambulant Betreutes Wohnen beteiligen. Bis auf wenige Ausnahmen bei sehr gut verdienenden Kindern oder Eltern entfällt damit die Zahlungspflicht fast vollständig.
Wie umfangreich ist Ambulant Betreutes Wohnen?
Wie viele Stunden Sie pro Woche durch unsere Fachkräfte unterstützt werden, wird individuell mit Ihnen festgelegt und dem Fachdienst des Kostenträgers besprochen und überprüft. In der Regel gilt die vereinbarte Stundenanzahl zunächst für einen befristeten Zeitraum. Danach ist eine Verlängerung auf erneuten Antrag hin möglich.
Wir begleiten Sie im Antragsverfahren
Die Beantragung der Kostenübernahme stellt für viele Klientinnen und Klienten eine erhebliche Hürde dar. Umfangreiche Antragsunterlagen, biografische Angaben und fachärztliche Berichte zur Feststellung des Hilfebedarfs können ohne Unterstützung schnell überfordern.
ABW Ostler versteht die Begleitung dieses Prozesses nicht als rein administrative Tätigkeit, sondern als Teil der psychosozialen Stabilisierung. Wir begleiten Sie im Antragsverfahren, erläutern die einzelnen Schritte und unterstützen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für den zuständigen Kostenträger. Ziel ist eine zügige Klärung der Voraussetzungen, damit der Fokus früh auf der Stabilisierung liegen kann.
Worin sich die ambulante Begleitung von stationären Wohnformen unterscheidet, lesen Sie im Vergleich von ambulantem und stationärem Wohnen.
Häufige Fragen zur Finanzierung
Muss ich meine Ersparnisse für die Betreuung einsetzen?
In den allermeisten Fällen nicht. Durch die deutlich angehobenen Freibeträge bleibt Vermögen bis zu einer hohen Grenze geschützt. Auch ein angemessenes Fahrzeug für den Alltag sowie Formen der Altersvorsorge können in der Regel ausgenommen sein. Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Finanzierungssituation individuell ein.
Was passiert, wenn der Kostenträger den Antrag ablehnt?
Ablehnungen sind bei klar festgestelltem Hilfebedarf selten. Sollte es dennoch zu Rückfragen oder Klärungsbedarf kommen, begleiten wir den weiteren Prozess fachlich und unterstützen bei der Nachreichung erforderlicher Informationen.
Wie lange wird die Betreuung finanziert?
Die Bewilligung erfolgt in der Regel zeitlich befristet. Vor Ablauf wird gemeinsam besprochen, ob und in welchem Umfang weiterhin Unterstützungsbedarf besteht. Die abschließende Überprüfung und Festlegung erfolgen durch den zuständigen Kostenträger.
Ist eine private Finanzierung möglich?
Ja. In Einzelfällen kann die Betreuung auch privat in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung orientiert sich an den geltenden Vergütungsvereinbarungen. Auch dazu beraten wir transparent und unverbindlich.
Gibt es eine Beratungsstelle, an die ich mich wenden kann?
Servicezeiten der Beratungsstelle:
Montag bis Freitag: 7:30 bis 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13:30 bis 17 Uhr
Beratungsstelle der Sozialverwaltung des Bezirk Schwaben
Bezirk Schwaben
Karolinenstr. 28
86152 Augsburg
Tel: 0821 3101-216
Ambulant Betreutes Wohnen Ostler unterstützt Klienten u. a. in folgenden Landkreisen: