Personen mit einer seelischen Erkrankung, körperlichen und/oder geistigen Behinderung haben Anspruch auf eine qualifizierte Unterstützung zur sozialen Teilhabe, die das Ziel hat, eine eigenständige Bewältigung des Alltags und ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen zu fördern. Ambulant Betreutes Wohnen ist eine solche Unterstützung. Bei dieser stehen Ihnen unsere erfahrenen Fachkräfte im Rahmen von sozialpsychiatrischen, sozialpädagogischen und therapeutischen Beratungen helfend zur Seite. Wir unterstützen Sie einerseits im Sinne einer Krisenintervention im Umgang und in der Auseinandersetzung mit der Erkrankung und ihren Folgen. Andererseits geht es darum, die Eigenverantwortung, die Autonomie, das Empowerment und die Hilfe zur Selbsthilfe zu stärken.
Die ambulante Wohnhilfe hat den zentralen Aspekt, dass die Leistungsempfänger in ihrem gewohnten Zuhause in den eigenen vier Wänden wohnen können und dort in ihrer Eigenständigkeit und Selbstverantwortung gefördert werden.
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Unser Team ist werktags von 8 bis 17 Uhr für Sie erreichbar und bemüht, alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.
Unsere Leistungen zielen darauf ab, die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten der Betroffenen zu stärken und ihnen dabei zu helfen, in alltäglichen und krisenhaften Situationen Lösungswege zu finden und positive Veränderungen anzustreben. Die Eingliederungshilfe mit der Betreuung auf Augenhöhe garantiert Ihnen im Rahmen der Inklusion eine professionelle Versorgung, ohne dass Sie Ihr Zuhause verlassen müssen. Ganz im Gegenteil steht ein selbstbestimmtes Wohnen mit der selbstständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Fokus. Gleichzeitig können Sie sich jederzeit auf unsere fachliche Assistenz zur eigenständigen Alltagsbewältigung verlassen. Das heißt, dass wir Sie bei Bedarf bei den unterschiedlichsten Alltagsaufgaben unterstützen, wobei Sie so viel wie möglich eigenverantwortlich umsetzen. Dazu gehören:
Wenn Sie das 21. Lebensjahr vollendet, eine wesentliche psychische Erkrankung oder geistige/körperliche Behinderung haben und in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus leben, erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Hilfeleistungen. In diesem Fall können die Kosten für die Unterstützung mit dem Ziel des selbstbestimmten Wohnens in der Regel vom zuständigen Träger der Sozialhilfe übernommen werden.
Möchten Sie mehr über Ambulant Betreutes Wohnen oder ambulante Wohnformen im Rahmen der Eingliederungshilfe erfahren? Dann kontaktieren Sie uns doch für eine individuelle Beratung. Wir freuen uns auf das Gespräch und helfen Ihnen gerne weiter!
Ambulant Betreutes Wohnen Ostler
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