Ambulant Betreutes Wohnen​ - unterstütztes Wohnen

Ambulant unterstütztes Wohnen fördert Eigenständigkeit

Wir unterstützen Personen mit einer seelischen Erkrankung, körperlichen und/oder geistigen Behinderung bei der eigenständigen Bewältigung des Alltags. Ambulant unterstütztes Wohnen setzt dabei auf sozialpsychiatrische und sozialpädagogische Beratung, um ein selbstbestimmtes Leben der Betroffenen zu fördern. Ambulante Wohnformen unterscheiden sich insofern von einem stationären Aufenthalt, dass die Leistungsempfänger in ihrem gewohnten Zuhause in den eigenen vier Wänden wohnen können. Bei dem ganzheitlichen Ansatz geht es sowohl um die Krisenintervention im Umgang und in der Auseinandersetzung mit der Erkrankung sowie ihren Folgen als auch darum, die Eigenverantwortung, die Autonomie, das Empowerment und die Hilfe zur Selbsthilfe zu stärken.

ABW Ostler

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Unser Team ist werktags von 8 bis 17 Uhr für Sie erreichbar und bemüht, alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.

Bedarfsgerechte Hilfe zur Selbsthilfe durch ambulant unterstütztes Wohnen

Unsere fachkundige Unterstützung für ein selbstbestimmtes Wohnen passen wir jederzeit an die individuellen Bedürfnisse der Leistungsempfänger an. Das bedeutet auch, dass die empathischen Fachkräfte die Betroffenen nicht nur in einem fest vereinbarten Rhythmus besuchen, sondern sie stehen diesen auch in akuten Notsituationen zur Seite. Durch die Kombination verschiedener Maßnahmen der sozialpsychiatrischen Versorgung vermitteln wir einerseits Strategien, die bei der selbstständigen Bewältigung psychischer Probleme helfen können, während wir andererseits auch die soziale Integration fördern. Gleichzeitig zielen unsere Leistungen stets darauf ab, die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten der Betroffenen zu stärken, damit diese nicht nur in krisenhaften Situationen eigenständig Lösungswege finden, sondern auch im Alltag der selbstständigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nachgehen können. Ob therapeutische Wohngemeinschaft oder alleinstehende Person: Wir garantieren eine Betreuung und Kommunikation auf Augenhöhe, ohne dass Sie Ihr Zuhause verlassen müssen.

Kosten für ambulant unterstütztes Wohnen können übernommen werden

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen zu dürfen? Sie müssen …

  • das 21. Lebensjahr vollendet haben
  • eine wesentliche psychische Erkrankung oder geistige/körperliche Behinderung haben
  • in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus leben.

 

Die Kosten für ambulant unterstütztes Wohnen werden in der Regel vom zuständigen Träger der Sozialhilfe übernommen. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Ihnen weiterzuhelfen!

Ambulant Betreutes Wohnen Ostler unterstützt Klienten u. a. in folgenden Landkreisen:

Weilheim

Sonthofen

Schongau

Schwabmünchen

Ostallgäu

Oberallgäu

Mindelheim

Memmingen

Marktoberdorf

Landsberg am Lech

Königsbrunn

Kaufbeuren

Kempten

Buchloe

Bad Wörishofen

Augsburg