Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Eingliederungshilfe für Menschen mit einer seelischen Erkrankung, körperlichen und/oder geistigen Behinderung. Die ambulante Wohnhilfe unterstützt Betroffene bei der selbständigen Alltagsbewältigung je nach Bedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen. Das Hauptziel ist die Förderung eines selbstbestimmten Lebens beim Verbleib in den eigenen vier Wänden. Hierfür bieten unsere empathischen und erfahrenen Fachkräfte sowohl sozialpsychiatrische als auch sozialpädagogische Beratungen, sodass sich die Leistungsempfänger auf eine Kombination aus assistierter Inklusion und Autonomie/Empowerment verlassen können.
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Unser Team ist werktags von 8 bis 17 Uhr für Sie erreichbar und bemüht, alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.
Im Gegensatz zum Aufenthalt in einer stationären Einrichtung zielt die ambulante Wohnhilfe darauf ab, die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten der Leistungsempfänger zu stärken und ihnen dabei zu helfen, auch in Krisensituationen eigenständig Lösungswege zu finden und positive Veränderungen anzustreben. Die Betroffenen werden demnach in ihrer Selbständigkeit gefördert und erfahren, wie sie auf ihr eigenes Selbsthilfepotenzial zur Krisenintervention zurückgreifen können. Dazu gehört auch die psychoedukative Beratung im Umgang mit den Folgen der Erkrankung und die Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit dieser. Im Zentrum steht die Hilfe zur Selbsthilfe.
Selbstverständlich unterstützen wir die Leistungsempfänger aber auch in alltäglichen Bereichen, etwa wenn es um die Tagesstrukturierung, Wohnungssuche, hauswirtschaftliche Versorgung, Arbeitsplatzsuche, Freizeitgestaltung oder den Aufbau und Erhalt von sozialen Kontakten geht. Zusammenfassend haben Sie folgende Vorteile, wenn Sie die ambulante Wohnhilfe in Anspruch nehmen:
Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) haben Menschen mit einer wesentlichen psychischen Erkrankung und/oder geistigen/körperlichen Behinderung seit dem 1. Januar 2018 Rechtsanspruch auf Unterstützung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§ 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX). Weitere Voraussetzungen der Inanspruchnahme sind die Vollendung des 21. Lebensjahres und der Wohnsitz in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe in der Regel die Kosten für die Unterstützung.
Natürlich bieten wir Ihnen unsere Leistungen aber auch an, wenn Sie die Kosten dafür selbst übernehmen möchten. Zu den Einzelheiten beraten wir Sie gerne.
Ambulant Betreutes Wohnen Ostler
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