Ambulant Betreutes Wohnen​ - Eingliederungs­hilfe

Eingliederungshilfe verständlich erklärt: von der Voraussetzung bis zum Antrag

Was ist Eingliederungshilfe?

Eingliederungshilfe ist die gesetzlich geregelte Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Sie soll eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und eine möglichst selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung unterstützen. Rechtlich geregelt ist die Eingliederungshilfe in Teil 2 des Sozialgesetzbuchs IX (SGB IX); mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde sie grundlegend neu geordnet.

Ambulant Betreutes Wohnen kann im Rahmen der Eingliederungshilfe als Assistenzleistung zur Sozialen Teilhabe erbracht werden. Die Unterstützung orientiert sich am individuellen Bedarf und findet im eigenen Wohnraum und persönlichen Lebensumfeld statt. Sie soll dabei unterstützen, den Alltag möglichst selbstständig und eigenverantwortlich zu bewältigen.

Für wen kommt Ambulant Betreutes Wohnen infrage?

Wir begleiten erwachsene Menschen mit einer seelischen Erkrankung, einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern ob im Alltag ein Unterstützungsbedarf besteht, der sich mit aufsuchender Assistenz im eigenen Wohnraum abdecken lässt, und ob Sie in einer eigenen Wohnung leben oder in eine ziehen möchten.

ABW Ostler

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Unser Team ist werktags von 8 bis 17 Uhr für Sie erreichbar und bemüht, alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.

ein Mann und eine Frau besprechen etwas
eine Frau berührt den Arm einer anderen Person

Welche Voraussetzungen gelten?

Gesetzliche Voraussetzungen
Leistungen der Eingliederungshilfe kommen insbesondere für Menschen mit Behinderungen infrage, die wesentlich in ihrer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Ob die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung nach § 99 SGB IX erfüllt sind, prüft der zuständige Träger der Eingliederungshilfe im jeweiligen Einzelfall.

In Schwaben ist der Bezirk Schwaben Träger der Eingliederungshilfe. Außerhalb Schwabens ist der jeweils zuständige Träger der Eingliederungshilfe für die Prüfung und Entscheidung über die beantragte Leistung zuständig.

Voraussetzungen bei ABW Ostler
Unser Angebot richtet sich an Leistungsberechtigte, die Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe benötigen und bei denen eine seelische, geistige und/oder körperliche Behinderung vorliegt.

Voraussetzungen sind in der Regel:

  • Mindestalter ab 21 Jahren
  • eigene Wohnung bzw. bereits vorhandener Wohnraum
  • grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung
  • Kostenübernahme durch den zuständigen Kostenträger bzw. gesicherte Finanzierung der Betreuungsleistung
  • passender Unterstützungsbedarf im Rahmen der aufsuchenden Assistenz

Vorrangige Suchterkrankungen sind ausgeschlossen. Wenn eine seelische Erkrankung im Vordergrund steht und eine Suchterkrankung lediglich begleitend bzw. untergeordnet ist, kann im Einzelfall geprüft werden, ob eine Unterstützung möglich ist.

Wichtig ist außerdem: ABW Ostler bietet aufsuchende Assistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe an. Es handelt sich nicht um Pflegeleistungen und nicht um ambulante Pflege.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin!

Mit Herz, Fachwissen und Erfahrung begleiten wir erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, geistigen und/oder körperlichen Behinderung im Alltag. Damit ermöglichen die Mitarbeiter von ABW Ostler ein eigenverantwortliches und selbständiges Leben außerhalb von stationären Einrichtungen. Wenn Sie sich über Ambulant Betreutes Wohnen, die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Eingliederungshilfe informieren möchten, vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin mit einem unserer Mitarbeiter telefonisch unter 08341/99626-26. Wir sind gern für Sie da!

Hände liegen übereinander – Ambulant betreutes Wohnen Leistungen

Wie wird der Unterstützungsbedarf ermittelt?

Die Bedarfsermittlung erfolgt im Rahmen des Gesamtplanverfahrens beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.

Wie viel Unterstützung Sie erhalten, wird nicht pauschal festgelegt, sondern individuell ermittelt. Dabei wird gemeinsam mit Ihnen betrachtet, welche Bereiche Ihres Alltags gut gelingen und wo Begleitung sinnvoll ist, etwa bei der Haushaltsführung, im Umgang mit Behörden, bei der Tagesstruktur, in der Gesundheitsfürsorge oder bei sozialen Kontakten.

Aus dieser Einschätzung entsteht ein Plan mit Zielen und dem dafür vorgesehenen Betreuungsumfang. Er wird regelmäßig gemeinsam überprüft und angepasst, wenn sich Ihre Situation ändert. Sie sind dabei nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern beteiligt: Ihre eigenen Ziele sind der Ausgangspunkt.

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Wie läuft die Beantragung ab und wer übernimmt die Kosten?

Wie läuft die Beantragung ab?

Der Antrag auf Eingliederungshilfe wird beim zuständigen Träger gestellt. In Schwaben ist das in der Regel der Bezirk Schwaben, im Landkreis Landsberg am Lech in der Regel der Bezirk Oberbayern. Anschließend folgt die Bedarfsermittlung, danach die Entscheidung über Umfang und Dauer der Leistung. Von der ersten Anfrage bis zum Betreuungsbeginn läuft es bei uns so ab:

  1. Erste Kontaktaufnahme: Sie schreiben uns per E-Mail oder über das Kontaktformular. Hilfreich sind Angaben zu Wohnort, Alter, Art der Beeinträchtigung, Unterstützungsbedarf, gewünschtem Stundenumfang, Kostenträger und Stand des Antragsverfahrens.
  2. Prüfung: Wir prüfen, ob Ihr Wohnort in unserem Einzugsgebiet liegt, die Anfrage zu unserem Angebot passt und aktuell Kapazitäten vorhanden sind.
  3. Auskunft zum Antragsverfahren: Wir geben Ihnen Auskunft zum weiteren Antragsverfahren.
  4. Erstgespräch: Wenn eine Betreuung grundsätzlich möglich ist, vereinbaren wir ein Erstgespräch, telefonisch, per Video, bei uns vor Ort oder bei Ihnen zuhause. Persönliche Erstgespräche hängen von den aktuellen Kapazitäten ab.
  5. Antrag und Kostenübernahme: Die Kostenübernahme beantragen Sie beim zuständigen Kostenträger. Die Unterstützung kann beginnen, sobald eine gültige Kostenübernahme vorliegt oder die Finanzierung der Betreuungsleistung anderweitig gesichert ist.
  6. Planung der Betreuung: Wir planen intern die passende Betreuungsperson und stimmen den Beginn mit Ihnen, Ihrer rechtlichen Betreuung oder den beteiligten Stellen ab.
  7. Betreuungsbeginn: Die aufsuchende Assistenz startet im bewilligten Stundenumfang.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Fachleistung des Ambulant Betreuten Wohnens wird in aller Regel vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Miete und Lebenshaltungskosten bleiben davon unberührt. Ob ein Beitrag aus Einkommen zu leisten oder Vermögen einzusetzen ist, prüft der zuständige Träger der Eingliederungshilfe im jeweiligen Einzelfall. Die Einzelheiten zu Einkommen, Vermögen und Eigenbeteiligung haben wir auf der Seite Kosten und Finanzierung zusammengestellt.

Kontakt und Erstgespräch

Am besten nehmen Sie per E-Mail an info@abw-ostler.de, über das Kontaktformular oder telefonisch unter 08341/99626-26 Kontakt zu uns auf. Rückrufe und Erstgespräche stimmen wir individuell nach Region und verfügbaren Kapazitäten mit Ihnen ab. Sie können sich auch schon vor der Antragstellung melden; ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts.

Ambulant Betreutes Wohnen Ostler unterstützt Klienten u. a. in folgenden Landkreisen:

Weilheim

Sonthofen

Schongau

Schwabmünchen

Ostallgäu

Oberallgäu

Mindelheim

Memmingen

Marktoberdorf

Landsberg am Lech

Königsbrunn

Kaufbeuren

Kempten

Buchloe

Bad Wörishofen

Augsburg