Fundament für Teilhabe und Selbstbestimmung
Die gesetzliche Neuausrichtung der Eingliederungshilfe durch das Bundesteilhabegesetz hat die Assistenzleistungen als zentralen Baustein der sozialen Teilhabe im § 78 SGB IX verankert. Das Ziel dieser spezialisierten Fachleistung ist es, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen eine eigenständige und selbstbestimmte Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie im Sozialraum zu ermöglichen.Dabei fungiert die aufsuchende Assistenz nicht als stellvertretende Handlung, sondern als befähigendes Element, das die Selbstwirksamkeit der Leistungsberechtigten stärkt und Barrieren in der Alltagsbewältigung abbaut.
Bedeutung und Zielsetzung der gesetzlichen Norm
Die Bedeutung dieser gesetzlichen Norm liegt in ihrer konsequenten Teilhabeorientierung. Assistenz nach § 78 SGB IX ist als methodisch fundierte Unterstützung zu verstehen, die dort ansetzt, wo Barrieren die Selbstwirksamkeit einschränken. Dabei wird strikt zwischen der qualifizierten Assistenz (pädagogisch-therapeutische Anleitung) und der einfachen Assistenz (kompensatorische Hilfen) unterschieden. Bei ABW Ostler liegt der Fokus auf der qualifizierten Fachleistung: Ziel ist die psychosoziale Stabilisierung und die Förderung der Resilienz, damit Klienten langfristig lernen, Krisen eigenständig zu bewältigen und Rückfälle zu vermeiden
Methodische Umsetzung im Alltag
Die Umsetzung der Assistenzleistungen erfolgt durch gezielte Anleitung und gemeinsame Erarbeitung von Lösungsstrategien. Sie dienen als therapeutisches Übungsfeld, um kognitive und emotionale Kompetenzen zu festigen. Die methodische Arbeit orientiert sich am Konzept der Salutogenese – der Frage also, was den Menschen trotz seiner Erkrankung gesund hält und stärkt.
- Erhalt der Wohnraumstabilität: Gemeinsames Erarbeiten von Organisationsstrukturen, um einer drohenden Verwahrlosung oder dem Rückzug in die Isolation entgegenzuwirken. Dies gibt Sicherheit im privaten Rückzugsort.
- Förderung der Behandlungscompliance: Fachliche Begleitung zu medizinischen Terminen oder die gemeinsame Reflexion medikamentöser Strategien, um die Krankheitseinsicht zu stärken und stationäre Aufenthalte zu vermeiden.
- Soziale Reintegration: Training sozialer Kompetenzen im öffentlichen Raum, etwa beim Aufsuchen von Behörden oder der Nutzung des ÖPNV in Augsburg oder Mindelheim, um Ängste abzubauen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu reaktivieren.
- Krisenkompetenz: Erstellung von individuellen Krisenplänen, die bei ersten Anzeichen einer psychischen Dekompensation greifen, um die Handlungsfähigkeit auch in Belastungsphasen zu erhalten.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Eine Unterstützung durch qualifizierte Assistenz ist für Menschen indiziert, die aufgrund einer psychischen Erkrankung – wie Schizophrenie, schweren Depressionen, Angststörungen oder Borderline-Persönlichkeitsstörungen – in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe wesentlich eingeschränkt sind.
Die Finanzierung dieser Leistungen wird in der Regel vom überörtlichen Sozialhilfeträger übernommen. Da es sich um eine personenzentrierte Leistung handelt, erfolgt vor Beginn der aufsuchenden Assistenz eine individuelle Prüfung der persönlichen und finanziellen Voraussetzungen durch den Kostenträger. Hierbei wird im Rahmen eines Gesamtplanverfahrens der spezifische Bedarf ermittelt, um eine passgenaue Unterstützung zu gewährleisten.
Häufig gestellte Fragen
Für wen ist die Unterstützung durch ABW Ostler geeignet?
Unser Angebot richtet sich an Menschen mit komplexen psychosozialen Problemlagen im Allgäu (u. a. Kempten, Augsburg, Memmingen). Dies umfasst Personen mit diagnostizierten psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Schizophrenie, bipolaren Störungen, Angst- und Zwangserkrankungen oder Borderline-Persönlichkeitsstörungen. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wesentlich einschränkt und eine fachliche Begleitung zur psychosozialen Stabilisierung notwendig macht.
Wer trägt die Kosten für die aufsuchende Assistenz?
In der Regel werden die Kosten im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX übernommen. Zuständiger Kostenträger für die Region ist der überörtliche Sozialhilfeträger. Da die Unterstützung personenzentriert erfolgt, prüft der Kostenträger in jedem Einzelfall die Notwendigkeit und die persönlichen Voraussetzungen.
Muss ich die Leistung privat bezahlen, wenn ich über Einkommen oder Vermögen verfüge?
Das Bundesteilhabegesetz sieht vor, dass die Inanspruchnahme von Eingliederungshilfe einkommens- und vermögensabhängig geprüft wird. Da es hierbei jedoch sehr individuelle Freibeträge und Regelungen gibt, findet eine detaillierte Prüfung statt.
Wie trägt die Assistenz zur Rückfallprävention bei?
Durch eine kontinuierliche Bezugsbetreuung stärken wir die Krisenkompetenz unserer Klienten. Wir arbeiten proaktiv an der Behandlungscompliance und entwickeln gemeinsam Frühwarnsysteme. Ziel ist es, erste Anzeichen einer psychischen Dekompensation rechtzeitig zu erkennen, um durch gezielte Interventionen stationäre Klinikaufenthalte zu vermeiden und die Stabilität im gewohnten Wohnumfeld zu sichern.
Wie oft kommt die Assistenz zu mir nach Hause?
Die Frequenz der Termine richtet sich nach dem individuell ermittelten Bedarf, der im Gesamtplanverfahren mit dem Kostenträger festgelegt wird. Die Fachleistung ist flexibel gestaltbar und orientiert sich strikt an Ihrer aktuellen Lebenslage und Ihren Zielen zur Resilienzförderung.