Eingliederungshilfe ist die gesetzlich geregelte Unterstützung für Menschen mit Behinderungen. Sie soll ermöglichen, gleichberechtigt am Leben in der Gemeinschaft teilzuhaben und den Alltag so selbstbestimmt wie möglich zu führen. Rechtlich geregelt ist sie im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX); mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde sie grundlegend neu geordnet.
Ambulant Betreutes Wohnen ist eine Leistung innerhalb dieser Eingliederungshilfe. Statt in einer stationären Einrichtung zu leben, bleiben Sie in Ihrer eigenen Wohnung und erhalten dort die Unterstützung, die Sie brauchen – in vereinbartem Umfang und auf Ihre Situation zugeschnitten.
Wir begleiten erwachsene Menschen mit einer seelischen Erkrankung, einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung. Entscheidend ist nicht die Diagnose allein, sondern ob im Alltag ein Unterstützungsbedarf besteht, der sich mit ambulanter Begleitung decken lässt – und ob Sie in einer eigenen Wohnung leben oder in eine ziehen möchten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
Unser Team ist werktags von 8 bis 17 Uhr für Sie erreichbar und bemüht, alle Anfragen schnellstmöglich zu beantworten.
Gesetzliche Voraussetzungen
Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht, wenn eine wesentliche Behinderung im Sinne des SGB IX vorliegt oder eine solche droht, und wenn dadurch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft erheblich eingeschränkt ist. Über den Anspruch entscheidet der zuständige Träger der Eingliederungshilfe – in unserem Versorgungsgebiet in der Regel der Bezirk Schwaben – nach einer individuellen Prüfung.
Voraussetzungen bei ABW Ostler
[HINWEIS AN ABW OSTLER: Diese Angaben kennen nur Sie. Bitte ergänzen Sie hier,
welche Voraussetzungen bei Ihnen gelten – zum Beispiel Mindestalter, eigene
Wohnung oder konkrete Absicht dazu, Bereitschaft zur Mitwirkung, und welche
Konstellationen Sie ausschließen müssen. Wir formulieren das gerne aus,
brauchen dafür aber Ihre inhaltlichen Vorgaben.]
Mit Herz, Fachwissen und Erfahrung begleiten wir erwachsene Menschen mit einer psychischen Erkrankung, geistigen und/oder körperlichen Behinderung im Alltag. Damit ermöglichen die Mitarbeiter von ABW Ostler ein eigenverantwortliches und selbständiges Leben außerhalb von stationären Einrichtungen. Wenn Sie sich über Ambulant Betreutes Wohnen, die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Eingliederungshilfe informieren möchten, vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin mit einem unserer Mitarbeiter telefonisch unter 08341/99626-26. Wir sind gern für Sie da!
Wie viel Unterstützung Sie erhalten, wird nicht pauschal festgelegt, sondern individuell ermittelt. Grundlage ist ein Bedarfsermittlungsverfahren beim zuständigen Träger. Dabei wird gemeinsam mit Ihnen betrachtet, welche Bereiche Ihres Alltags gut gelingen und wo Begleitung sinnvoll ist – etwa bei der Haushaltsführung, im Umgang mit Behörden, bei der Tagesstruktur, in der Gesundheitsfürsorge oder bei sozialen Kontakten.
Aus dieser Einschätzung entsteht ein Plan mit Zielen und dem dafür vorgesehenen Betreuungsumfang. Er wird regelmäßig gemeinsam überprüft und angepasst, wenn sich Ihre Situation ändert. Sie sind dabei nicht Gegenstand des Verfahrens, sondern beteiligt: Ihre eigenen Ziele sind der Ausgangspunkt.
Der Weg zum Antrag
Der Antrag auf Eingliederungshilfe wird beim zuständigen Träger gestellt, bei uns in der Regel beim Bezirk Schwaben. Üblicherweise gehören dazu der Antrag selbst, Angaben zu Ihrer Lebenssituation sowie ein fachärztlicher Bericht, aus dem der Hilfebedarf hervorgeht. Anschließend folgt die Bedarfsermittlung, danach die Entscheidung über Umfang und Dauer der Leistung.
Das klingt nach viel Papier – und genau deshalb lassen wir Sie damit nicht allein. Wir begleiten Sie durch das Antragsverfahren, erklären die einzelnen Schritte und helfen beim Zusammenstellen der Unterlagen. Sie können sich auch schon vor der Antragstellung bei uns melden; ein erstes Gespräch verpflichtet zu nichts.
Wer die Kosten trägt
Die Fachleistung des Ambulant Betreuten Wohnens wird in aller Regel vom Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Miete und Lebenshaltungskosten bleiben davon unberührt. Durch die angehobenen Freibeträge ist für die meisten Leistungsberechtigten keine oder nur eine geringe Eigenbeteiligung zu erwarten. Die Einzelheiten zu Einkommen, Vermögen und Eigenbeteiligung haben wir auf der Seite Kosten und Finanzierung zusammengestellt.
Ambulant Betreutes Wohnen Ostler unterstützt Klienten u. a. in folgenden Landkreisen: