Vom ambulant betreuten Wohnen zur aufsuchenden Assistenz

Ein systemischer Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe

Mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat sich die Unterstützung für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Allgäu grundlegend modernisiert. Das vertraute Modell des ambulant betreuten Wohnens hat sich zur aufsuchenden Assistenz weiterentwickelt. Dieser Wandel bedeutet vor allem eins: Der Mensch steht mit seinen individuellen Wünschen und Zielen im Mittelpunkt, nicht mehr die reine Fürsorge durch Fachpersonal. Statt einer passiven Betreuung rückt die aktive Mitgestaltung des eigenen Lebens in den Fokus. Die Fachkräfte von ABW Ostler unterstützen dabei, die eigene Selbstbestimmung im Alltag zurückzugewinnen und das Leben im Raum Schongau, Augsburg oder Memmingen wieder eigenverantwortlich in die Hand zu nehmen.

Der Begriffswandel

Die Ablösung des Begriffs „Betreuung“ durch „Assistenz“ ist eine bewusste Entscheidung zur Stärkung der Selbstwirksamkeit. Während Betreuung sprachlich eine Hierarchie suggeriert, in der eine Person für eine andere sorgt, beschreibt die Assistenz eine Dienstleistung auf Augenhöhe. 

Die Fachkräfte von ABW Ostler fungieren hierbei als qualifizierte Begleiter, die Barrieren im Alltag identifizieren und gemeinsam mit den Leistungsberechtigten Strategien zu deren Überwindung entwickeln.

Die aufsuchende Assistenz ist eine mobile Fachleistung, die sich flexibel an den Sozialraum des Individuums anpasst – sei es in Kempten, Memmingen oder im ländlichen Raum des Unterallgäus. Damit rückt die Teilhabeorientierung endgültig in den Fokus: Die Unterstützung folgt dem Menschen, nicht umgekehrt.

Die zentralen Unterschiede in der fachlichen Ausrichtung

Ein wesentlicher Unterschied liegt heute vor allem in der stärkeren Personenzentrierung sowie
der differenzierten Ausgestaltung der Assistenzleistungen. Während früher häufig vom
„ambulant betreuten Wohnen“ gesprochen wurde, wird heute im Rahmen der
Eingliederungshilfe nach SGB IX stärker zwischen verschiedenen Formen der Assistenz
unterschieden, insbesondere zwischen unterstützender und qualifizierter Assistenz sowie
unterschiedlichen Qualifikationsniveaus der Fachkräfte.

Fachliche Schwerpunkte der Aufsuchenden Assistenz:

  • Methodische Intervention statt Alltagshilfe: Assistenzleistungen sind keine Versorgungsleistungen.  Alltagspraktische Tätigkeiten dienen ausschließlich als Medium, um im Sinne der Salutogenese die psychische Stabilität zu fördern und die Krisenkompetenz zu festigen.
  • Fokus auf Salutogenese und Resilienz: Die Arbeit basiert auf dem Konzept der Salutogenese – der Frage, was den Menschen trotz chronischer psychischer Belastungen gesund hält. Durch gezielte Resilienzförderung lernen Klienten, ihre eigenen Ressourcen zu aktivieren und Krisen frühzeitig zu erkennen.
  • Sozialraumorientierung: Die Assistenz findet dort statt, wo das Leben stattfindet.. Ziel ist, die Erschließung von Netzwerken, um Isolation zu vermeiden und eine dauerhafte psychosoziale Stabilisierung zu erreichen.

Auswirkungen für die Klienten

Für die Menschen bedeutet dieser Systemwechsel eine deutliche Aufwertung ihrer Rolle im Hilfeprozess. Die Hilfeplanung (Gesamtplanverfahren) findet unter maßgeblicher Beteiligung der Betroffenen statt. Die Klienten werden als Experten für ihre eigene Lebenswelt wahrgenommen.

Durch die Rückfallprävention im Rahmen der aufsuchenden Assistenz wird die Autonomie nachhaltig gesichert. Die Fachkraft fungiert als Impulsgeber, der durch gezielte pädagogische Interventionen die eigenständige Alltagsbewältigung ermöglicht. Der Fokus verschiebt sich weg von einer rein kompensatorischen Hilfe hin zu einer aktivierenden Unterstützung, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nachhaltig verbessert.

FAQ: Häufige Fragen zum Systemwechsel

Wer trägt die Kosten für die Aufsuchende Assistenz? In der Regel erfolgt die Kostenübernahme durch den überörtlichen Sozialhilfeträger. Die rechtliche Grundlage bildet das SGB IX (Eingliederungshilfe).

Gibt es finanzielle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme? Die Gewährung der Leistung ist an eine individuelle Prüfung durch den Kostenträger gebunden. Hierbei werden die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Regelungen des SGB IX geprüft.

Unterscheidet sich der Umfang der Termine vom alten System? Die Frequenz und Dauer der Termine richten sich nach dem im Gesamtplanverfahren ermittelten individuellen Bedarf. Ziel ist stets eine bedarfsgerechte, fachlich qualifizierte Unterstützung zur Erreichung der persönlichen Teilhabeziele.

Ersetzt die aufsuchende Assistenz eine medizinische Behandlung? Nein. Die Assistenz ist eine pädagogisch-soziale Leistung zur Teilhabe. Sie wirkt jedoch unterstützend auf die Behandlungscompliance und arbeitet eng mit Fachärzten und Kliniken zusammen, um eine ganzheitliche Stabilisierung zu gewährleisten.

ABW Ostler

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