Ambulant Betreutes Wohnen stellt die ganzheitliche Inklusion bei selbstbestimmtem Alltag ins Zentrum. ABW Ostler steht Ihnen in vielen Regionen in Bayern zur Seite!
Inklusion durch Ambulant Betreutes Wohnen – in Bayern ist ABW Ostler Ihr Ansprechpartner
Wie jeder andere, haben selbstverständlich auch Menschen mit einer seelischen Erkrankung, geistigen und/oder körperlichen Behinderung das Recht, selbst zu bestimmen, wo und wie sie leben möchten. Und genau dabei unterstützt ABW Ostler Betroffene: Ambulant Betreutes Wohnen dient dazu, einerseits die Inklusion zu fördern, andererseits die Leistungsempfänger so weit wie möglich in ihrer Selbständigkeit zu stärken – in ihrem eigenen Zuhause! In vielen Regionen in Bayern stehen wir nicht nur Menschen mit einer seelischen Erkrankung, geistigen und/oder körperlichen Behinderung, sondern auch bei Suchterkrankungen, Depressionen und Autismus mit unseren ambulanten Wohnformen zur Verfügung.
Inklusion vs. Integration: Was ist der Unterschied zwischen Inklusion und Integration?
Inklusion und Integration werden allgemein sehr oft gleichgesetzt. Dabei handelt es sich bei den beiden Eingliederungsformen allerdings um zwei unterschiedliche Konzepte, die sich auf den Umgang mit Vielfalt in der Gesellschaft beziehen, insbesondere im Kontext von Bildungseinrichtungen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede zwischen Inklusion und Integration:
- Grundphilosophie:
- Integration: Ein Individuum, etwa eine Person mit einer geistigen Behinderung, wird in eine bestehende Struktur integriert. Dabei werden allerdings die bestehenden Normen und Strukturen beibehalten, und diejenigen, die integriert werden, müssen sich anpassen.
- Inklusion: Bei der Inklusion wird hingegen die Notwendigkeit betont, die Strukturen und Praktiken so zu gestalten, dass sie die Vielfalt aller Menschen aktiv berücksichtigen und einbeziehen. Es geht darum, eine positive Umgebung zu schaffen, die die Unterschiede akzeptiert und fördert.
- Teilhabe:
- Integration: In einem integrativen Ansatz gibt es oft weiterhin klare Unterscheidungen zwischen den verschiedenen Gruppen. Es kann zu einer separaten Behandlung von Personen kommen, die integriert sind.
- Inklusion: Inklusion strebt danach, eine Umgebung zu schaffen, in der jeder, unabhängig von Unterschieden wie Fähigkeiten, Geschlecht, Herkunft oder anderen Merkmalen, uneingeschränkt teilhaben kann.
Als Beispiel dient uns der Schulunterricht. Nehmen wir an, ein Kind mit einer Behinderung wird gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung an einer Regelschule unterrichtet. Bei dem Konzept der Integration würde das zur Folge haben, dass der Unterricht dann nicht unbedingt an die besonderen Bedürfnisse dieses einen Kindes angepasst werden würde. Bei der Inklusion wäre das Gegenteil der Fall: Sie hat eine Anpassung der Umwelt, also auch der Strukturen im Unterricht, zur Folge.
Während beide Konzepte zwar dasselbe Ziel haben – die Eingliederung –, verfolgen sie dabei grundlegend verschiedene Maßnahmen. Bei der Integration herrscht eine tolerante Haltung, bei der Unterschiede akzeptiert werden, wobei die grundlegenden Strukturen und Normen bestehen bleiben. Die Inklusion basiert dagegen auf den Werten der Akzeptanz, Wertschätzung und Anerkennung der Vielfalt. Es geht darum, eine Kultur der Gleichberechtigung und des Respekts zu fördern.
Insgesamt betont die Inklusion also eine tiefgreifendere Veränderung in der Denkweise und in den Strukturen, um eine wirklich diverse und unterstützende Umgebung zu schaffen, während Integration eher auf die Eingliederung von Gruppen in bestehende Strukturen abzielt.
Inklusion durch selbstbestimmtes Wohnen und bedarfsgerechte Unterstützung in Bayern
Inklusion steht für Vielfalt, Austausch und Selbständigkeit. Wir haben uns in Bayern darauf spezialisiert, dieses Konzept im Rahmen der ambulanten Wohnbetreuung zu fördern. So erhalten Sie bei uns professionelle Unterstützung in diversen Alltagsbereichen von der Tagesstrukturierung über die Arbeitsplatzsuche bis hin zur Freizeitgestaltung, werden aber gleichzeitig darin geschult, Selbsthilfe zu leisten. Es geht darum, die individuellen Ressourcen und Fähigkeiten der Betroffenen unter anderem mithilfe sozialpädagogischer und sozialpsychiatrischer Beratungen so zu stärken, dass sie nicht nur in alltäglichen, sondern auch in krisenhaften Situationen eigenständig Lösungswege finden, um positive Veränderungen anzustreben. Wir richten uns flexibel nach Ihrem Bedarf und besuchen Sie zu fest vereinbarten Zeiten, helfen Ihnen aber auch bei Notfällen.
Kosten für Inklusion durch ABW Ostler in Bayern können übernommen werden
Haben Sie das 21. Lebensjahr vollendet und eine wesentliche psychische Erkrankung oder geistige/körperliche Behinderung? Leben Sie in einer eigenen Wohnung oder einem eigenen Haus und erfüllen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme Hilfeleistungen nach § 53 SGB XII i.V.m. § 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung? Dann können die Kosten für die Inklusion durch Ambulant Betreutes Wohnen in Bayern in der Regel vom zuständigen Träger der Sozialhilfe übernommen werden. Gerne beraten wir Sie auch hierzu in einem persönlichen Gespräch!